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Vom 1. bis zum 31. Januar läuft die Wechselperiode II, die Transfermöglichkeit im Winter. Wer sich also noch nicht für einen Verein entschieden hat und im vergangenen halben Jahr an Punktspielen im Rahmen des Spielbetriebs des DFB teilgenommen hat, der sollte nicht mehr zu lange warten. Ist der neue Passantrag mit dem alten Pass spätestens am 31. Januar nicht physisch oder elektronisch in der Pass-Stelle des NFV in Barsinghausen, dann erhält dieser Spieler die Spielberechtigung erst zum 1. Juli dieses Jahres bzw. sechs Monate nach seinem letzten Punktspiel!
Wer als Amateurfußballer im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember beim alten Verein abgemeldet haben. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein zu kündigen, man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Musterschreiben können gern unter info@goekick.info angefordert werden. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. Also noch bis zum Silvester-Tag abmelden! Spätere Abmeldungen könnten nur durch den Status des Berufsspielers (früher Vertragsamateur) umgangen werden.
Am Folgetag des durch den Poststempel auf der Abmeldungseinschreiben ausgewiesenen Datums beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Dieses kann auch online passieren. Verstreicht die Frist, dann verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nichts liegen bleibt.
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