Vom 1. bis zum 31. Januar läuft die Wechselperiode II, die Transfermöglichkeit im Winter. Wer sich also noch nicht für einen Verein entschieden hat und im vergangenen halben Jahr an Punktspielen im Rahmen des Spielbetriebs des DFB teilgenommen hat, der sollte nicht mehr zu lange warten. Ist der neue Passantrag mit dem alten Pass spätestens am 31. Januar nicht physisch oder elektronisch in der Pass-Stelle des NFV in Barsinghausen, dann erhält dieser Spieler die Spielberechtigung erst zum 1. Juli dieses Jahres bzw. sechs Monate nach seinem letzten Punktspiel!

Wer als Amateurfußballer im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember beim alten Verein abgemeldet haben. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein zu kündigen, man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Musterschreiben können gern unter info@goekick.info angefordert werden. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. Also noch bis zum Silvester-Tag abmelden! Spätere Abmeldungen könnten nur durch den Status des Berufsspielers (früher Vertragsamateur) umgangen werden.

Am Folgetag des durch den Poststempel auf der Abmeldungseinschreiben ausgewiesenen Datums beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Dieses kann auch online passieren. Verstreicht die Frist, dann verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nichts liegen bleibt. 

Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler unterschreiben lassen und beim NFV einreichen – gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung. Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim zuständigen Landesverband einreichen. Anschließend ist kein Wechsel mehr möglich.
Nach Eingang des Passes beim Verband – auch online möglich – erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach dem Freigabe-Vermerk auf dem Pass oder online. Die Freigabe erfolgt meist erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung, die im Winter aber frei verhandelbar und nicht an den Transfer-Rechner des NFV gebunden ist. Wird diese Freigabe nicht erteilt, ist der Spieler erst sechs Monate nach seinem letzten Pflichtspiel für den alten Verein für Pflichtspiele seines neuen Vereins spielberechtigt. Im Winter kann die Freigabeverweigerung nicht nachträglich ersetzt werden!
Spieler, die bezüglich eines Vereinswechsels beraten werden wollen, können eine E-Mail an die Gökick-Redaktions unter info@goekick.info senden oder eine WhatsApp-Nachricht an 0151-15137989 senden.

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