Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag-Vormittag den Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven. Ein Urteil könnte im Laufe des Tages gefällt werden. In dem jahrelangen Rechtsstreit wehrt sich der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen. Die Richter hatten den im Auftrag des Weltverbandes FIFA verhängten Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord zum Ende der Spielzeit 2013/14 für unwirksam erklärt. Der SVW möchte eine Entschädigung erstreiten. «Ziel ist auch die Rückversetzung in die Regionalliga», sagte SVW-Aufsichtsrat und Anwalt Harald Naraschewski.

Außerdem kam das OLG Bremen Ende 2014 zu dem Schluss, dass maßgebliche FIFA-Regeln zur Ausbildungsentschädigung gegen europäisches Recht verstoßen. Zuvor war der Verein mit seiner Klage gegen die Maßnahme bei allen Sportgerichts-Instanzen und auch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert. Der Amateurclub weigert sich, für seinen ehemaligen Spieler Sergio Sagarzazu Ausbildungsentschädigungen in Höhe von 157 500 Euro an zwei Vereine aus Argentinien zu zahlen. Der Argentinier mit italienischem Pass war im Sommer 2007 nach Wilhelmshaven gekommen. Der SVW stieg in der abgelaufenen Saison aus der Landesliga Weser-Ems ab und tritt nun in der Bezirksliga an.

Der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven verhalf vor zwei Jahren dem 1. SC Göttingen 05 zum Klassenerhalt in der Oberliga trotz sportlichem Abstiegs.

Quelle: Die Welt

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