LANGE SPERRE FÜR SPIELERTRAINER DER SG WEST GÖTTINGEN

Titelfoto: Das Team SG West Göttingen muss einige Monate auf ihren Spielertrainer verzichten

Das Kreissportgericht Göttingen-Osterode hat nach Vorfällen beim Meisterschaftsspiel der 2. Kreisklasse Süd zwischen der SG Westdörfer und der SG West Göttingen vom 29. März 2026 ein deutliches Urteil gefällt. Im Mittelpunkt stand der Spielertrainer der Gäste, gegen den der Kreisspielausschuss Göttingen-Osterode wegen schwerer Verfehlungen auf dem Platz einen Antrag gestellt hatte.

Das Sportgericht sperrte den Spielertrainer vom 30. März bis zum 29. November 2026 für sämtliche Spiele. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro. Das Urteil erging bereits am 27. April 2026 unter dem Vorsitz von Jürgen Treidler sowie den Beisitzern Jürgen Maur und Philip Stövesand. Es wurde aber erst jetzt rechtskräftig.

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Nach den Ermittlungen eskalierte die Situation in der 62. Minute. Nachdem der Schiedsrichter dem Spielertrainer wegen eines Foulspiels die Rote Karte gezeigt hatte, ging dieser verbal und körperlich gegen den Unparteiischen vor. Laut Urteilsbegründung kniff er den Schiedsrichter in den Bauch und verweigerte trotz mehrfacher Aufforderung minutenlang das Verlassen des Spielfeldes.

Ein Spielabbruch konnte nach Angaben des Sportgerichts nur verhindert werden, weil die Gastgeber besonnen reagierten. Doch auch danach beruhigte sich die Lage nicht. Der Spielertrainer hielt sich zunächst unerlaubt in der Coachingzone auf und musste unter lautem Protest vom Innenraum verwiesen werden. Wenige Minuten später kehrte er bewusst zur Auswechselbank zurück und ignorierte das bestehende Innenraumverbot.

In der Schlussphase folgten weitere Beleidigungen gegen den Schiedsrichter. Nach dem Abpfiff erreichte die Auseinandersetzung schließlich ihren Höhepunkt. Beim obligatorischen Handshake drückte der Spielertrainer die Hand des Unparteiischen laut Urteil so fest zusammen, dass dessen Finger gequetscht wurden. Zudem soll er dem Schiedsrichter vorgeworfen haben, absichtlich für die Gastgeber gepfiffen zu haben.

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Das Kreissportgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die ausgesprochenen Strafen „vollumgänglich gegeben“ seien. Besonders schwer wog nach Auffassung des Gerichts, dass die Taten vorsätzlich und nicht fahrlässig begangen wurden.

In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Jürgen Treidler klare Worte. Fußballplätze seien keine rechtsfreien Räume. Gewalttaten, Respektlosigkeiten und Übergriffe gegen Schiedsrichter seien nicht hinnehmbar.

Zudem hob das Gericht die besondere Verantwortung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern hervor. Gerade Personen mit Vorbildfunktion müssten sich der Folgen ihres Handelns bewusst sein und aktiv zum Schutz der Spielregeln sowie der Sicherheit auf dem Platz beitragen.

Die Sperre trifft den Betroffenen dabei in allen sportlichen Bereichen. Während der gesamten Dauer ist er weder als Spieler spielberechtigt noch darf er Aufgaben als Team-Offizieller übernehmen. Zudem gelten strenge Auflagen rund um Spieltage. Der Spielertrainer darf eine Stunde vor dem Anpfiff sowie während des Spiels keinen Kontakt zur Mannschaft aufnehmen, sich nicht im Innenraum aufhalten und auch die Kabine in der Halbzeitpause nicht betreten.

Die Vertreter der drei in der Spielgemeinschaft gebündelten Vereine wollen sich am kommenden Wochenende, so Lutz Renneberg, treffen, um über mögliche Konsquenzen in Einordung des Urteils und der Wahrnehmung der Teilnehmer zu beraten.

Der Fall sorgt in der Region weiterhin für Diskussionen. Während zuletzt vor allem über die Sperre eines Landesliga-Trainers berichtet wurde, zeigt dieses Urteil , wie konsequent die Sportgerichte inzwischen gegen verbale und vor allem tätliche Übergriffe auf Schiedsrichter vorgehen. Denn schöne Reden über die verbindende Kraft des Fußballsportes allein reichen nicht, um unsere Sportplätze vor Gewalt zu schützen.