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Es ist ein später Erfolg: Der Bundesgerichtshof hat den Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord vom Sommer 2014 für unwirksam erklärt. Das Urteil bedeutet aber nicht, dass der Verein automatisch in die Regionalliga zurückkehrt. Der unterklassige Verein SV Wilhelmshaven geht aus dem jahrelangen Machtkampf mit den großen Fußball-Verbänden als Sieger hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte den 2012 von der FIFA verhängten Zwangsabstieg des Ex-Regionalligavereins für unwirksam. Die Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV), der den Abstieg vollstreckt hatte, biete dafür keine ausreichende Grundlage. Wilhelmshaven will jetzt die Wiedereingliederung in die Regionalliga und Entschädigung für den finanziellen Schaden.
Das Urteil könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Denn im Kern ging es um die Frage, ob der Verein den Abstieg hinnehmen musste, obwohl er kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB) war. Der Club hatte sich geweigert, für einen früheren Spieler eine nach den FIFA-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung zu zahlen, insgesamt 157.500 Euro. Zur Strafe ordnete die FIFA 2012 den Zwangsabstieg an, der SVW flog zum Ende der Saison 2013/14 aus der Regionalliga Nord.