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Ab Freitag, den 4. März, gilt in ganz Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die weitere Lockerungen beinhaltet. So gibt es auf Sportanlagen keine Beschränkungen mehr, außer eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. Damit sind - vorerst - ab Freitag sämtliche G-Reglungen aufgehoben.
Die neuen Regeln
– Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 3G ohne Abstandsregeln, drinnen muss FFP2-Maske getragen werden – außer im Sitzen.
– Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 2G.
– Clubs und Tanzveranstaltungen: Sind wieder erlaubt. Drinnen und draußen gilt 2G+ sowie FFP2-Maskenpflicht – außer im Sitzen.
– Gastronomie: Drinnen gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht – außer im Sitzen.
– Beherbergung: Drinnen und draußen gilt 3G.
– Sportanlagen: Keine Beschränkungen mehr, nur eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
