Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute das Urteil in dem Rechtsverfahren des SV Wilhelmshaven gegen den NFV gesprochen und in seiner dazu veröffentlichten Pressemitteilung neben einer kurzen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass das vollständige Urteil zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird. Der NFV wird diese schriftliche Urteilsbegründung zunächst abwarten und dann mit den DFB sorgfältig analysieren. Auf Basis dieser Begründung und der sich daraus ableitenden Konsequenzen, gilt es dann zum einen umgehend zu klären, ob sich aus diesem Urteil Regressansprüche ergeben. Zum anderen muss auch geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig sind, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann. „Denn ein rechtssicherer Spielbetrieb sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene ist ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen nicht möglich“ so NFV-Präsident Eugen Gehlenborg.

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