Northeim / Einbeck. Die leider stark abnehmende Zahl von Schiedsrichtern macht auch vor dem NFV-Kreis Northeim-Einbeck keinen Halt. So sind augenblicklich nur noch 90 Schieds-richter im Kreis aktiv. Eine Zahl, die nicht mehr ausreicht, um alle Spiele von insgesamt cica 220 Mannschaften im Kreis Northeim-Einbeck in der bisher bekannten Form auch mit einem neutralen Spielleiter zu versehen. In einigen anderen Kreisen Niedersachsens sah man sich bereits gezwungen, die Spiele in den unteren Spielklassen (Kreis Celle, Gifhorn) nicht mehr mit Schiedsrichtern zu besetzen. Diesem Zustand nähern wir uns mit großen Schritten.
Um diesen Trend zu stoppen und interessierte Fußballbegeisterte für das Hobby des Schieds-richters zu gewinnen, bietet der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss einen Anwärterlehrgang mit einem tollen Programm im Jahr 2017 an. Dieser Lehrgang findet in einer kompakten Form an vier Tagen statt.
Start für den Lehrgang ist
Freitag, 17. März um 18 Uhr im KSB-Tagungsraum, Scharnhorstplatz 4, 37154 Northeim.
Die weiteren Termine sind:
Sonnabend, 18. März von 10 bis 16.30 Uhr,
Freitag, 24. März, von 18 bis 22 Uhr und
Sonnabend, 25. März, von 10 bis 16.30 Uhr.
Die Prüfung ist am Montag, 27. März, 18 Uhr. Sie umfasst 30 Regelfragen.
Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung ist für die neuen Schiedsrichter am Dienstag, 4. April, 19 Uhr, eine sportliche Prüfung vorgesehen (BBS-Halle Northeim). Der Kreis-Schiedsrichterausschuss erhofft sich mit dieser kompakten Form auch diejenigen anzusprechen, die sich bislang aufgrund der über mehrere Wochen andauernden Schulungs-phase nicht zu einer Teilnahme entschließen konnten.
Weitere Informationen können auch auf der Internet-Seite des NFV-Kreises Northeim-Einbeck bzw. unserer SR-Homepage aufgerufen werden: www.sr-nom-ein.de oder direkt beim Kreisschiedsrichterobmann Werner Dingenthal bzw. Kreisschiedsrichterlehrwart Robert Lorenz. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Homepage einzusehen. Anforderungen eines Anwärters: Alter mindestens 14 Jahre, Interessse an einer neuen und verantwortungsvollen Aufgabe sowie Zuverlässig- und Teamfähigkeit. Im Vorfeld der Meldung zu diesem Lehrgang (wobei es sich um eine verlangte Meldung im Sinne der Verbands-Satzung handelt und mindestens Fehlmeldung erforderlich ist) bittet der Kreis-Schieri-Ausschuss allerdings darum, jede Meldung auch dahin gehend zu prüfen, inwieweit die / der Anwärterin / Anwärter später dann auch tatsächlich für das Amt als Spielleiter zu Verfügung stehen kann. Meldeschluss ist der 6. März.