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PRESSEMITTEILUNG VON SPARTA GÖTTINGEN
Sparta Göttingen legt in Teilen Berufung gegen das Urteil des Sportgerichtes vom 19.2.2025 ein!
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„Nach eingehender Prüfung des Urteils sowie der Urteilsbegründung, ist der Sparta-Vorstand zu dem Schluß gekommen, dass die Vorfälle beim Einbecker Cup in der S-Arena nicht geklärt sind“, sagt der Vorsitzende von Sparta Göttingen, Bernard Marks. Deshalb nutze der Göttinger Traditionsverein Sparta das Mittel der Berufung, die vom Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes bereits stattgegeben wurde. „Wir hoffen, daß das Sportgericht des Verbandes diesen Fall klären kann“, betont Marks.
Sparta geht lediglich in Teilen des Gerichtsurteils in die Berufung. Der Schlag eines Zuschauers ins Gesicht eines Schiedsrichters sei unstrittig. „Hier fügen wir uns dem Urteil des Bezirkssportgerichtes, welches für Sparta eine Geldbuße von 1000 Euro nach §§ 42 (Strafbestimmungen gegen Vereine) Abs. 32 vorsieht – auch wenn es uns finanziell schmerzt und wir anderer Auffassung sind. Wir verurteilen die Tat des Zuschauers aufs Schärfste. Für das Verhalten von Zuschauern allgemein können wir allerdings unserer Meinung nach (nicht auf fremden Plätzen) in die Verantwortung genommen werden – selbst wenn sie dem Dunstkreis unserer Spieler zugeordnet werden können. Für die Sicherheit ist unserer Meinung nach der Veranstalter zuständig“, erklärt Marks.
Der Sparta-Vorstand ist der Ansicht, dass der NFV in diesem Punkt nacharbeiten muss, denn aktuell sind für Jedermann Türen und Tore offen, um Fussballvereinen durch gezielten Krawall während eines Spiels vorsätzlich zu schaden, indem man vorgibt, einem Verein zugehörig zu sein. „Dies kann jedem Verein passieren“, so Marks.
Die Vorwürfe gegen unsere eigenen Spieler sollten aus Spartas Sicht in der Berufung aber entkräftet werden. „Wir hoffen, dass die Wahrheit auf diese Weise ans Licht kommen wird“, betont Marks.
Basis für die Entscheidung des Sparta-Vorstandes sind Zeugenaussagen, die dem Verein vorliegen. Laut diesen Zeugenaussagen sei keinem Sparta-Spieler eine beleidigende oder diskriminierende Äusserung gegenüber Schiedsrichtern zuzuordnen. Die groben Beleidigungen seien vielmehr aus den Reihen der Zuschauer gekommen. Sparta-Trainer haben zudem am Folgetag des Turniers mit den Veranstaltern das Gespräch gesucht, bei dem der Veranstalter nicht definieren konnte, ob die vorgeworfenen Äußerungen durch Spieler oder Zuschauer getätigt wurden. „Wir haben alles daran gesetzt, um die Vorwürfe unsererseits aufzuklären“, betont Marks.
Für den Verein Sparta sind beleidigenden Äusserungen, die offensichtlich an diesem Tag gegenüber den anwesenden Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in der S-Arena gefallen sind, in keiner Weise zu tolerieren. Sparta Göttingen stellt sich in seiner über 50-jährigen Geschichte gegen jegliche Form der Diskriminierung. „Unsportlichkeiten jeglicher Art haben unserer Meinung nach auf und neben dem Spielfeld nichts zu suchen. Wir müssen jedoch unsere Spieler und damit auch die gesamte Mannschaft in den Schutz nehmen, weil eine individuelle Zuordnung der Vorwürfe nicht möglich ist“, so Marks.
Auch gelte es die beschuldigten zwei Sparta-Spieler zu entlasten, weil diese Spieler selbst die Vorwürfe abstreiten. Hier steht für den Sparta-Vorstand Aussage gegen Aussage. In der Begründung des Bezirkssportgerichtes waren die Stellungnahmen der Sparta-Spieler als „nicht glaubhaft“ abgehandelt worden. „Wir glauben in diesem Fall den Aussagen unserer Spieler“, so Marks. Um der Berufung ein entsprechendes Gewicht zu verleihen, wird Sparta von einem renommierten Göttinger Rechtsanwalt vertreten.
