Am heutigen Montag ist auf Basis des Stufenplans die geänderte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Derzufolge sind bei entsprechender Inzidenz auch für den Fußball Lockerungen in Sicht. So ist bei einer Inzidenz von unter 35 Fußball unter freiem Himmel im Verein unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig. Das gilt im Kreis Göttingen-Osterode bei sehr niedriger Inzidenz.

Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 können Kinder, Jugendliche und Erwachsene Fußball ohne Kontaktbeschränkung in Gruppen mit bis zu 30 Personen spielen. Trainer und Betreuer sowie Erwachsene benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend.

Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt für die Altersklassen bis einschließlich 18 Jahre, dass bis zu 30 Kinder und Jugendliche mit Kontakt Fußball spielen dürfen. Auch hier benötigen Trainer und Betreuer sowie 18-Jährige ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ebenfalls ausreichend.
Erwachsene ab 19 Jahre können lediglich mit Personen des eigenen Haushaltes und höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltes ohne Kontaktbeschränkung trainieren. Für gemischte Gruppen mit Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen oder Gruppen mit Spielern ab 19 Jahre gilt, dass ein Training unter Einhaltung des Abstandes von 2 Metern oder bei einer Fläche von 10 Quadratmetern je Person möglich ist. Volljährige Spieler sowie alle Trainer und Betreuer benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis.
Bei einer Inzidenz von über 100 tritt die Notbremse in Kraft. Kontaktloser Individualsport kann nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes betrieben werden. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre ist ein kontaktloses Training unter freiem Himmel in Gruppen von maximal fünf Kindern möglich. Ihre Trainer*innen Benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden vor der Sportausübung sein darf; auch ein Selbsttest, welcher durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend.

Ergänzung der Verbands-Informationen: 

Corona-Verordnung: Das ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder möglich

Gemäß der geänderten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, ist bei einer Inzidenz von unter 35 Fußball unter freiem Himmel unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.
Was bedeutet dies?
So können Mannschaften von Vereinen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wieder gegeneinander zu Freundschaftsspielen antreten. Hinsichtlich der Anforderungen an das Hygienekonzepts verweisen wir auf die aktuellen FAQ des NFV: https://www.nfv.de/recht/faq-corona/
Außerdem entfällt die Testpflicht für Trainer und Übungsleiter, ebenso wie die Beschränkung der Gruppengrößen.
Bei einem Inzidenzwert von 35 bis 50 sind ebenfalls Freundschaftsspiele möglich. Neben dem Vorhandensein eines Hygienekonzeptes (siehe oben) ist eine Gesamtgruppengröße von 30 einzuhalten. Zu den 30 Personen gehören auch die Auswechselspieler und das Team der eingesetzten Schiedsrichter. Nicht hinzuzuzählen sind Trainer und Betreuer.