Neue Corona-Verordnung: Keine Kontaktdatenerfassung bei weniger als 50 Zuschauern


In der gestern veröffentlichten NFV-Presseinfo hatten die Pressestelle des NFV zu der heute in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ berichtet, dass auch bei einem Zuschaueraufkommen von weniger als 50 Personen die Kontaktdatenerfassung verpflichtend ist. Dies ist nicht richtig. Bei einer Menge von bis zu 50 Personen ist keine Kontaktdatenerfassung erforderlich. Der NFV bittet, den Fehler zu entschuldigen.

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