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Der Kreis-Spielausschuss hat in seiner jüngsten Sitzungen neue Richtlinien für den Spielbetrieb im Altherren und Altseniorenbereich festgelegt, die ab der neuen Spielserie 2015 / 2016 gelten werden.
Spielberechtigt in der AltherrenKreisliga und AltherrenKreisklasse (bisher Ü34) sind bei den Pflichtspielen demnach alle Spieler, die am Spieltag das 32. Lebensjahr vollendet haben.
Ausgenommen sind aber die Gastspieler. Diese müssen am Spieltag das 34. Lebensjahr vollendet haben. Neu wird auch geregelt, dass alle AHSpieler jetzt für alle Spielklassen ohne Berücksichtigung des § 10 (Festspielregelung) der Spielordnung mit den Altherren untereinander spielberechtigt sind.
Ein Festspielen in der Kreisliga, Bezirksliga, Landesliga oder Verbandsliga findet nicht mehr statt.
Die bisherige Regelung war: Alle Spieler die im Kalenderjahr das 34. Lebensjahr vollenden werden bzw. am Spieltag das 34. Lebensjahr vollendet haben. Nur zwei Spieler konnten ab dem 32. Lebensjahr eingesetzt werden.
Die Spielberechtigung für den Spielbetrieb im AltSeniorenbereich Ü40 wird nur dahingehend geändert, das die Spieler am Spieltag das 40. Spieljahr vollendet haben müssen. Dies gilt auch für die beiden Spieler, die nach wie vor ab Vollendung des 38. Lebensjahres eingesetzt werden, aber keine Gastspieler sein dürfen.
Die Leitmotivation des KreisSpielausschusses für die Modifizierung der Regelungen ist der Umstand, dass immer mehr Vereine Schwierigkeiten haben, eine Altherren-Mannschaft für denSpielbetrieb zu melden, weil die bisher geforderte Altersstufe von 34 Jahren nicht ausreichend vorhanden ist.
Außerdem spielt der Verband auch schon seit längerer Zeit die Altherren-Niedersachsenmeisterschaft mit Spielern, die das 32. Lebensjahr vollendet haben. Dem kommt der Kreisspielausschuss jetzt mit dieser neuen Regelung entgegen und hofft deshalb auch darauf, dass dadurch die eine oder andere Mannschaft mehr für den Spielbetrieb gemeldet werden kann.