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Mit Spannung war das Urteil erwartet worden. Jetzt ist es amtlich: Der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven, durch den der 1. SC Göttingen 05 seine Oberliga-Zugehörigkeit behielt, ist rechtswidrig! Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen für die Bestimmung so genannter Ausbildungsentschädigungen haben. Experten rechnen mit dem Fall sämtlicher von der FIFA bis hin zum NFV geltenden Reglungen diesbezüglich. In der Wilhelmshavener Zeitung heißt es:
„Wilhelmshaven – Der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven war nicht rechtens. Das Oberlandesgericht Bremen hat am Dienstagmorgen der Klage des SVW gegen den Zwangsabstieg nach der Regionalliga-Saison 2013/2014 stattgeben und damit das anders lautende Urteil des Landgerichts Bremen vom April 2014 einkassiert.
Für einen Zwangsabstieg reiche die Weigerung des SVW, eine Ausbildungsentschädigung für Ex-Spieler Sergio Sagarzazu zu zahlen, nicht aus, heißt es in einer schriftlichen Begründung des Richters. Entsprechende Klauseln würden das Recht auf berufliche Freizügigkeit einschränken.
Dr. Hans Herrnberger, Vereinsvorsitzender des SVW, zeigte sich erfreut über das Urteil. Was genau das für die Zukunft des Vereins bedeutet, wollte man am Dienstag nicht kommentieren. Denkbar wäre, dass sich der SVW wieder in die Regionalliga einklagt, oder aber den DFB auf Schadensersatz verklagt.“
[link url=http://www.wzonline.de/nachrichten/newsdetails-top-thema/artikel/eil-sieg-fuer-den-svw-vor-gericht.html?no_cache=1 text=Der Artikel der WZ.]
[link url=http://goekick.com/artikel/verband-zieht-vor-den-bundesgerichtshof/ text=Die Antwort des NFV.]
[html
end]
