Das Oberlandesgericht Bremen hat am heutigen Freitag in seiner Entscheidung der Klage des SV Wilhelmshaven gegenüber dem Norddeutschen Fußball-Verband e.V. (NFV) stattgegeben. Der SV Wilhelmshaven hatte gegen den NFV aufgrund eines Sechs-Punkte-Abzugs aus der Saison 2012/2013 sowie gegen den nach der vergangenen Spielzeit durch die FIFA-Disziplinarkommission verfügten und durch den NFV umzusetzenden Zwangsabstieg Klage erhoben. In erster Instanz wurde die Klage vor dem Landgericht Bremen am 24. April dieses Jahres zurückgewiesen.

„Wir nehmen diese Entscheidung mit Unverständnis zur Kenntnis“ äußerte sich NFV-Präsident Eugen Gehlenborg am Nachmittag. „Das Urteil des Oberlandesgerichts steht im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung der zuständigen Sportgerichte und des Landgerichtes Bremen. Da es in seiner Konsequenz u. a. die anerkannte rechtliche Zuständigkeit des internationalen Sportschiedsgerichts (CAS) sowie die Einhaltung der Instanzenwege negiert und auf die originäre Zuständigkeit der nationalen Gerichte beharrt, bedeutet dieses, dass der Sportbetrieb auf internationaler Ebene künftig rechtlich durch nationale Einzelentscheidungen bestimmt würde. Dieses würde de jure und de facto zur Handlungsunfähigkeit des internationalen Sportbetriebs führen.“

Allein angesichts dieser Konsequenzen hält der NFV den Gang vor den Bundesgerichtshof für unumgänglich.

Auch Dr. Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident sieht die Entscheidung kritisch: „Grundsätzlich ist es unsere Überzeugung, dass der internationale Fußballspielbetrieb nur funktionieren kann, wenn sich die Verbände und Vereine an die gemeinsamen Statuten halten. Dazu gehört das geltende Schiedsgerichtssystem mit der Anrufungsmöglichkeit des CAS und der Überprüfbarkeit beim Schweizer Bundesgericht. Wenn Streitigkeiten vor nationalen Gerichten in den Mitgliedsländern verhandelt und unterschiedlich beurteilt werden, wird das weltweit anerkannte System der Sports außer Kraft gesetzt. Wir sehen das Urteil aus diesem Grund sehr kritisch und unterstützen den Norddeutschen Fußball-Verband bei seinem Gang vor den Bundesgerichtshof.“
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