Die Angst, aufgrund der Corona-Verordnungen von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern gemaßregelt zu werden, ist allgegenwärtig. So glauben Sportstättenbetreiber oder Vereine noch immer, dass sie im Rahmen ihrer Sportveranstaltungen keine Speisen und Getränke verkaufen dürfen. Doch das ist falsch. Das Land Niedersachsen hat auf seiner Homepage die Frage "Dürfen auf einer Sportanlage Getränke und Essen angeboten werden?" wie folgt beantwortet:

„Die Gastronomie auf der Sportanlage darf wieder betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung ein Hygienekonzept nach den Vorgaben der Verordnung (§ 3 der Verordnung) erstellt hat und die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet. Maskenpflicht bei den Beschäftigten ist sicherzustellen sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Gäste. Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben.“. 

Also spricht nichts gegen den Verkauf von Speisen und Getränken auf den Sportplätzen der Region. So rollt nicht nur der Ball, sondern auch die Zuschauer dürften wieder ein halbwegs normales Sport-Erlebnis genießen!

Der Link zur Seite des Landes Niedersachsen

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