Ab dem Wochenende dürfen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zu Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Allerdings wurde der Alkoholausschank bei den Sportveranstaltungen verboten. Außerdem müssen alle Besucher, wenn sie sich von ihrem Sitzplatz erheben, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 

In der Mitteilung der Niedersächsischen Landesregierung heißt es: „Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird erneut geändert: Die zum Sportwochenende – inklusive dieses Freitags – bereits geänderte Verordnung macht den Weg dafür frei, dass Sportveranstaltungen wieder vor einem größeren Publikum stattfinden können. Die neue Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (s.u.) im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z.B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben. Gleichzeitig sind die Zuschauer für ganz viele Vereine, vor allem bei den Hallensportarten, von zentraler Bedeutung, nicht zuletzt für unsere niedersächsischen Profiklubs etwa aus dem Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey. Diese stehen bereits heute vor immensen finanziellen Herausforderungen. Wenn es uns gemeinsam gelingt diese Chance zum Erfolg werden zu lassen, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, dass der Sport in Niedersachsen durch diese Krise kommt.

Ob das in dieser Phase gelingt, hängt vom Infektionsgeschehen der kommenden Wochen ab, und damit insbesondere von der Vorsicht und Vernunft der der Zuschauerinnen und Zuschauer. Darüber würde ich mich sehr freuen und wünsche unseren niedersächsischen Vereinen trotz aller Einschränkungen auch sportlich eine erfolgreiche Saison.“

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden

2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)

3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)

4. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden

5. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden

6. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.

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