Wechselwillige Spieler aufgepasst: Noch bis zum morgigen Donnerstag habt ihr die Möglichkeit, euch einem neuen Verein anzuschließen. Voraussetzung dafür: Ihr hättet euch bis zum 30. Juni beim abgebenden, alten Verein abmelden müssen. Dabei braucht ihr euren Pass nicht mehr manuell anzufordern, es reicht, wenn der aufnehmende Verein online einen Vereinswechsel beantragt. Aber auch hier ist eine korrekte und fristgemäße Abmeldung bis zum 30. Juni erforderlich. In vielen Fällen – vor allem wenn eine Ausbildungsentschädigung vereinbart wurde – erfolgt die Terminierung der Abmeldung vom abgebenden Verein auch rückwirkend. 

Wenn sich der Spieler nicht bis zum 31. Augst einem neuen Verein anschließt, sondern erst später, wird er mir einer sechsmonatigen Sperre vom letzten Pflichtspiel an für seinen alten Verein belegt. Also: Bis morgen einen Verein finden!
Voraussetzung ist aber auch jetzt immer noch die Freigabe-Erklärung des abgebenden Vereins, die durch Zahlung der im Transferrechner Ausbildungsentschädiung ersetzt werden kann. Viele Spieler besitzen aber auch eine Freigabe-Erklärung. Seitdem die Vereine die Unterlagen über das DFB-Online-System nutzen, ist eine Herausgabe des Spielerpasses mit einer Frist von zwei Wochen nach Abmeldung nicht mehr zwingend erforderlich. Der abgebende Verein muss den Spieler aber innerhalb der Frist online abmelden. Die Verantwortliche im neuen Verein können dort einsehen, ob eine Freigabe erteilt wurde, oder nicht.

Dich interessiert diese Meldung? Dann hinterlass deine emotionale Bewertung bei Facebook!